(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Hausmeister Objektbetreuung (nachfolgend Anbieter) und Ihnen (nachfolgend Besteller), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende AGB des Bestellers werden zurückgewiesen.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der Hausmeister Objektbetreuung in Anspruch nehmen.
(3) Allgemeines
Der Abschluß eines Betreuungsvertrages oder aber die Beauftragung von Einzeldienstleistungen durch eine Angebots-/ Auftragsbestätigung erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen.
Der AG erkennt deren Gültigkeit durch Unterzeichnung des Vertrages, bzw. der Angebots- /Auftragsbestätigung an. Mündliche Absprachen gelten als nicht vereinbart und sind ungültig. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Für den AN sind die Angebote 10 Werktage verbindlich.
Die Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Entwürfen sowie deren rechnerische Grundlagen, behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergereicht oder zugänglich gemacht werden.
Behördliche und sonstige notwendige Genehmigungen (Strassenabsperrungen, Baumfällungen etc.) sind im vollen Umfang und ausschließlich vom AG zu beschaffen und die Kosten hierfür ebenfalls vom AG zu tragen. Auf Verlangen sind sie dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf evtl. Rechtsnachfolger -auch bei Vermietung oder Verpachtung- zu übertragen.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen für alle von uns übernommenen Aufträge, ist die jeweils neueste Fassung der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B ( VOB/B) sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie werden schon jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des AG. Sie sind in beiderseitigem Einverständnis Vertragsbestandteil. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
Der entstandene und zu belegende Aufwand nicht durchgeführter Aufträge wird dem AG in Rechnung gestellt (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit), wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
– der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat;
– ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
– der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
– der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.
(4) Auf Hausmeister Objektbetreuung bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
Hausmeister- und Reinigungsservice,
Winterdienst,
Objektbetreuung,
Grundstücks- und Gartenpflege:
- Bereitstellung der Mülltonnen
- Kehren von Wegen und Reinigung der Einläufe und Gully
- Beseitigung von Unkraut
- Mähen des Rasens, Laubentfernung, Pflege der Grünflächen und Pflanzen
Kleinreparaturen,
Montage
(5) Vertragsdauer, -umfang & Kündigung
Im Betreuungsvertrag ist Vertragsdauer, Kündigung und Umfang der zu erbringenden Leistung und fälligen Bezahlung vereinbart. Dieser hat seine Gültigkeit mit Unterschrift beider Parteien (AN-AG).
(6) Gründliche Einweisung in das zu betreuende Objekt
Vor der Tätigkeitsaufnahme ist der AG verpflichtet, den AN und ggf. dessen Mitarbeiter in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen. Auf mögliche Gefahrenquellen ist ausdrücklich hinzuweisen. Sämtliche erforderlichen Schlüssel sind zu übergeben.
(7) Umfang und Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen beschränken sich nur auf die im Leistungsverzeichnis zur Betreuung aufgeführten Leistungen. Erforderliche Mehrleistung durch den Hausmeisterservice Zwiesel z.B. durch einen eintretenden Notfall oder durch andere unvorhergesehene oder durch höhere Gewalt einsetzenden Umstände (Sturm, Wasserrohrbruch, Einbruch etc.) kann und darf der AN eigenverantwortlich durchführen um Schlimmeres zu vermeiden. Diese Leistungen müssen vom AG (Auftragsgeber) anerkannt und vergütet werden. Der AN verpflichtet sich den AG schnellstmöglich über die Umstände in Kenntnis zu setzen.
Im Rahmen der Haustechnik kann der An, wenn vereinbart, Kleinreparaturen übernehmen, soweit die Arbeitszeit eine halbe oder eine dreiviertel Stunde je Vorgang (je nach Vereinbarung) nicht überschreitet und im Einzelfall nichts Abweichendes geregelt ist.
Materialeinsatz sowie Ersatzteile für die Behebung von Schäden werden dem AG gesondert in Rechnung gestellt. Vereinbarte turnusgemäße Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.00 – 17.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 7.00 – 13.00 Uhr erbracht werden.
(8) Leistungen und Erklärungen des AG
Der AG ist verpflichtet dem AN kostenlos kaltes/warmes Wasser sowie Strom für den Betrieb von Maschinen und in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf überläßt der AG dem AN unentgeltlich einen geeigneten verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen.
Der AG erklärt gegenüber dem AN, daß die auf den AN übertragene Tätigkeit nicht einen eigenen Wirtschaftszweig bzw. eine eigene Wirtschaftseinheit darstellt.
Der AG erklärt weiter, daß durch die Übertragung der Tätigkeit keine Kündigungen gegenüber eigenen, bisher auf diesem Gebiet tätigen Mitarbeitern, ausgesprochen wurden. Sollte aufgrund gesetzlicher Vorschriften der Übergang eines solchen gekündigten Arbeitsverhält- nisses des AG auf den AN festzustellen sein, so stellt der AG den AN von den Pflichten eines so übergegangenen Arbeitsverhältnisses frei.
(9) Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich nach der Durchführung der Leistung mitzuteilen, um damit eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandungen zu garantieren. Der AG hat bei einer Reklamation unverzüglich mit dem AN Kontakt aufzunehmen, wobei es nicht genügt, die Reklamation dem Personal am Einsatzort mitzuteilen.
Eine mündliche Reklamation ist nicht ausreichend. Reklamationen sind daher grundsätzlich schriftlich vom AG vorzunehmen.
Bei rechtzeitig und ordnungsgemäß gerügten Beanstandungen ist der AN zur Nacharbeit verpflichtet und berechtigt. Der AG ist zu Rechnungskürzungen berechtigt, wenn die Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat.
(10) Zustandekommen des Vertrages
- Verträge können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.
- Der Besteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Kunde lediglich dazu aufgefordert ein Angebot zu machen.
- Sie stimmen zu, dass Sie Rechnungen elektronisch erhalten. Elektronische Rechnungen werden Ihnen per E-Mail zur Verfügung gestellt.
(11) Zahlungsbedingungen - Für alle Zahlungen gilt § 16 der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), jeweils neuste Fassung.
Die monatlichen Rechnungen des AN sind jeweils monatlich im Voraus ohne Skontoabzug fällig. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der AG nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder durch den AN anerkannt.
Werden vom AN Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei dem es sich um kleinere Reparaturen handelt, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den AG erstellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist.
Kommt der AG mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der AN berechtigt, ab dem Fälligkeitstag eine Mahngebühr sowie Verzugszinsen zu berechnen und seine vertraglich geschuldete Leistung, bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den AG, zurückzubehalten.
Das Personal des AN ist nicht zum Inkasso berechtigt. Die Zahlungen haben grundsätzlich bargeldlos auf ein vom AN im Hausmeistervertrag zu benennendes Konto zu erfolgen.
(12) Preisanpassungsklausel
Bei Lohnintensität der vom AN zu erbringenden Leistungen ist der AN bei einer Änderung der Löhne, der Sozialbeitragsleistungen oder sonstiger gesetzlicher Mehrleistungen berechtigt, eine Anpassung der vereinbarten Vergütung um 9/10 des jeweiligen Prozentsatzes der Lohnerhöhung bzw. der anderen Mehrleistungen zu fordern.
Eine Anpassung kann erst ab dem ersten des dem der schriftlichen Anpassungserklärung folgenden Monats gemacht werden.
(13) Haftung
Der AN haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und nachweislich schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Anwesen entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Fremdpersonen oder Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden.
Die Haftung des AN für nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachten Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen seines Betriebshaftpflichtversicherungsvertrages dem Grunde und der Höhe nach beschränkt (Sach- und Vermögensschäden auf Euro 1.000.000,– Personenschäden auf Euro 2.000.000,–). Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Ist der AG Nichtkaufmann, wird der vorstehende Haftungsausschluß lediglich auf den Fall der leichten Fahrlässigkeit beschränkt.
Mit Ablauf des Betreuungsvertrages oder der Beendigung der Einzelleistungen, endet die Haftung des AN.
(14) Wenn Sie diese AGB verletzen und wir unternehmen hiergegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Verkaufsbedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.
(15) Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen. Auf Ihre Bestellung finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und AGB Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Bestellungen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben). Falls eine Regelung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als trennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.
(16) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht. Sollte dieser Fall eintreten, soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
(17) Schlußbestimmung
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmung durch eine andere Vertragsbestimmung zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich erreicht. Sämtliche andere Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.
(18) Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
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